Suchen auf Zebraherde.de
Du bist hier: Home > Zebraherde e.V. > Mitglied werden > Beitragsordnung |
Beitragsordnung der Zebraherde
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur durch Vorstandsbeschluss geändert werden.
§2 Beiträge
Beitragsklasse | Mitgliedsform | Beitrag/Jahr |
---|---|---|
01 | Ehrenmitglieder | frei |
02 | Kinder/Jugendliche bis Ablauf des 17. Lebensjahres | 6,00 Euro |
03 | Mitglieder ab 18 Jahren | 12,00 Euro |
04 | Freiwillig erhöhter Mitgliedsbeitrag | laut Angaben |
1. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 02 müssen nachgewiesen werden.
2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist fristgerecht laut Satzung auf das Beitragskonto des Vereins zu überweisen.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird vom Konto per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
5. Evtl. anfallende Mahnkosten oder Rücklastschriften wegen falscher Kontodatenangaben gehen zu Lasten des Mitglieds.
Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§3 Vereinskonto
Zebraherde e.V.
Sparkasse Duisburg
IBAN: DE48 3505 0000 02002 864 41
BIC/SWIFT: DUISDE33xxx
oder
Zebraherde e.V.
Deutsche Skatbank
IBAN: DE83 8306 5408 0004 2986 59
BIC: GENODEF1SLR
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§4 Vereinsaustritt
1. Ein Vereinsaustritt/ Vereinsausschluss ist nur laut Satzung möglich.