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Beitragsordnung der Zebraherde

§1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur durch Vorstandsbeschluss geändert werden.

§2 Beiträge

BeitragsklasseMitgliedsformBeitrag/Jahr

01

Ehrenmitglieder

frei

02

Kinder/Jugendliche bis Ablauf des 17. Lebensjahres

6,00 Euro

03

Mitglieder ab 18 Jahren

12,00 Euro

04

Freiwillig erhöhter Mitgliedsbeitrag

laut Angaben

1. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 02 müssen nachgewiesen werden.

2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.

3. Der Mitgliedsbeitrag ist fristgerecht laut Satzung auf das Beitragskonto des Vereins zu überweisen.

4. Der Mitgliedsbeitrag wird vom Konto per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

5. Evtl. anfallende Mahnkosten oder Rücklastschriften wegen falscher Kontodatenangaben gehen zu Lasten des Mitglieds.

Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§3 Vereinskonto

Zebraherde e.V.

Sparkasse Duisburg

IBAN: DE48 3505 0000 02002 864 41

BIC/SWIFT: DUISDE33xxx

oder

Zebraherde e.V.

Deutsche Skatbank

IBAN: DE83 8306 5408 0004 2986 59

BIC: GENODEF1SLR

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§4 Vereinsaustritt

1. Ein Vereinsaustritt/ Vereinsausschluss ist nur laut Satzung möglich.

Autor: Marcel Eichholz
Datum: 30.11.2019
gelesen: 402 mal

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